Schäferlauf-Gewinnspiel - Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gilt für das Schäferlauf-Gewinnspiel, das von der Stadt Bad Urach, Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach durchgeführt wird. Mit der Teilnahme erkennt jeder Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahme

a) Jede natürliche Person ab 18 Jahren ist im eigenen Namen teilnahmeberechtigt.
b) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige, die jünger als 18 Jahre sind und Geschäftsunfähige.
c) Die Stadt Bad Urach behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich durch unzulässige Beeinflussung oder Manipulation des Gewinnspiels einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmern verschaffen oder verschaffen wollen. Die Stadt Bad Urach kann Teilnehmer in diesen Fällen auch nachträglich vom Gewinnspiel ausschließen, Gewinne aberkennen und diese zurückfordern.
d) Die Teilnahme ist nur innerhalb der genannten Teilnahmefrist möglich. Jeder Teilnehmer darf nur einmal an einem identischen Gewinnspiel teilnehmen.
e) Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Stadt Bad Urach und deren direkten Angehörige, sowie Mitarbeiter der Werbeagentur SolidConcept, Reutlingen.

3. Durchführung des Gewinnspiels

a) Voraussetzung für die Teilnahme ist die korrekte Beantwortung der Gewinnspielfrage. Es werden alle Teilnehmer am Gewinnspiel berücksichtigt, die bis zum Zeitpunkt der Auslosung die unter Ziffer 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Gewinner werden unmittelbar nach Ablauf der Teilnahmefrist nach dem Zufallsprinzip unter den Teilnehmern ausgelost.
b) Die Gewinne sind nicht übertragbar. Eine Änderung oder Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen.

4. Gewinnabwicklung

a) Die Gewinner werden per E-Mail bzw. Anruf oder Brief von der der Stadt Bad Urach benachrichtigt. Hinsichtlich der Gewinne gilt, dass jeder so benachrichtigte Teilnehmer verpflichtet ist, innerhalb von einem Monat nach Versand der Benachrichtigung der Stadt Bad Urach mitzuteilen, ob er oder sie den Gewinn annimmt. Falls die Stadt Bad Urach innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die Stadt Bad Urach behält sich vor, einen anderen Teilnehmer zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen.
b) Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten des Teilnehmers fehlerhaft sein (z.B. E-Mailadresse) ist die Stadt Bad Urach nicht verpflichtet, die korrekten Daten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

5. Mängelhaftung

Für Schäden, die dem Gewinner aufgrund von Sach- und/oder Rechtsmängeln entstehen, haftet die Stadt Bad Urach nur bei Vorsatz, Arglist oder bei grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln ausgeschlossen.

6. Vorzeitige Beendigung, Anpassung oder Änderung des Gewinnspiels

Die Stadt Bad Urach ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden, anzupassen oder abzuändern, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels ohne entsprechende Maßnahmen aus rechtlichen oder technischen Ursachen nicht gewährleistet werden kann.

7. Datenschutz

a) Die Stadt Bad Urach ist datenschutzrechtliche verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Veranstaltung des Gewinnspiels. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erteilen die Teilnehmer die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, seine angegeben Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels und zur Übersendung des Newsletters zu verarbeiten. Teilnehmer haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Bei Widerruf werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
b) Die Stadt Bad Urach behält sich vor, die Namen der Gewinner auf einer Gewinnspielseite bekannt zu geben, sofern der Gewinner hiergegen nicht widersprochen hat. Diese Veröffentlichung beruht auf dem berechtigten Interesse der Stadt Bad Urach, die Gewinner des Gewinnspiels zu veröffentlichen, Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO.
c) Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Teilnehmern gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die nachstehend informiert werden:
Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO;
Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO;
Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO;
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO;
Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO;
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO;
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO;
Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.

WIDERSPRUCHSRECHT
WENN DIE STADT BAD URACH IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN DER TEILNEHMER AUFGRUND EINES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITET, HABEN DIE TEILNEHMER DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS DER JEWEILIGEN BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN. MACHT EIN TEILNEHMER VON SEINEM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDET DIE STADT BAD URACH DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN DIE STADT BAD URACH ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE DEN INTERESSEN, GRUNDRECHTEN UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT. WERDEN DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN DER TEILNEHMER VON DER STADT BAD UARCH VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN DIE TEILNEHMER DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. TEILNEHMER KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN. MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDET DIE STADT BAD URACH DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

8. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.